SV Oberostendorf

Der BFV hatte bereits im August 2020 mit der Installation des §93 in der Spielordnung eine Regelung geschaffen, dass im Falle eines Saisonabbruchs die Anwendung der Quotienten-Regelung mit Auf- und Absteigern unter Wegfall der Relegation greift. Ein Spieljahr geht bekanntermaßen bis 30. Juni eines Jahres und es ist die originäre Aufgabe eines Fußball-Verbandes, seinen Vereinen einen Spielbetrieb anzubieten, insofern dies die staatliche Verfügungslage zulässt. „Stand heute gilt die Verordnung des Freistaats Bayern jedoch nur bis zum 9. Mai 2021. Auch wenn wir aufgrund der weiter steigenden Infektionszahlen nicht davon ausgehen, wäre es rein theoretisch noch möglich, einzelne Spieltage bis zum offiziellen Saisonende am 30. Juni 2021 anzusetzen. Schon ein Spiel könnte die Quotienten und damit das Tabellenbild verändern. Aber all das funktioniert natürlich nur, wenn wir allen Vereinen vor etwaigen Spielen eine adäquate und einheitliche Vorbereitungszeit von mehreren Wochen einräumen können. Mit dem heutigen Tage ist das zwar höchst hypothetisch und unwahrscheinlich, formell aber leider nicht in Gänze auszuschließen“.

Für unseren SVO bedeutet dass nach derzeitigem Stand ohne Gewähr den Verbleib der 1. Mannschaft in der AK 5 und der 2. Mannschaft in der BK 5. 

Schauer mer mal wie´s weiter geht! Bleibt uns treu, wir wollen bald wieder mit allen Kindern und Erwachsenen unseren geliebten Sport ausführen! In Kürze werdet ihr wieder den ein- oder anderen Rasentraktor über unsere Plätze fahren sehen, das Platzsanierungsteam SVO gibt sich wieder alle Mühe unsere Anlage dann in perfektem Rasenzustand wieder nutzen zu können. 

DIE VORSTANDSCHAFT ABTEILUNG FUSSBALL

23.04.2021